Immer mehr wird das Internet zum Nährboden einer besonderen Abmahnkultur, die für den Betroffenen mit Ärger, Zeit und Kosten verbunden ist. Das Urheberrecht in Gesetz und Rechtsprechung ist ein so komplexer Bereich, dass der Begriff "Abmahnwahn" nicht einmal mehr übertrieben genannt werden kann. Tatsächlich ist es so, dass aufgrund des geltenden Urheberrechts in vielen Variationen eine Abmahnung möglich ist. Dies betrifft natürlich häufig die Fälle von Filesharing. Genauso häufig sind aber auch Betreiber von Websites und Selbstständige betroffen, die von Mitbewerbern und solchen, die sich dafür halten, wegen scheinbarer Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden.
So wie das Internet die Quelle vieler Abmahnungen ist, so ist es zugleich eine Quelle von Informationen, wie mit diesen Abmahnschreiben umzugehen ist. Dabei sollten Sie aber Vorsicht walten lassen. Viele dieser Ratschläge werden mit einer unbeschwerten Verantwortungslosigkeit veröffentlicht. Die Konsequenzen davon gehen dann aber zu Ihren Lasten und können aus einer Abmahnung, die Sie mit anwaltlicher Hilfe hätten abwehren können, stattdessen ein wirtschaftliches Fiasko erzeugen. Nur die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt kann in Ihrem Fall auch eine individuelle Lösung des Rechtsstreits bewirken. Sie benötigen eine auf Ihre Fakten zugeschnittene Strategie. Diese beginnt mit einer genauen Vorprüfung, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe überhaupt einen Anspruch beim Abmahnenden auslösen.
Wir prüfen, ob der Abmahnende diesen von ihm geltend gemachten Rechtsanspruch gegen Sie hat. Wir prüfen ebenso, ob Sie diesen Anspruch abwehren können, weil Sie sich erfolgreich entlasten können. Selbst wenn die Rechtsverletzung nicht zu bestreiten ist, haben wir Erfahrung darin, die Kostenforderungen zu verhandeln und in der überwiegenden Zahl der Fälle deutlich zu reduzieren. Als unser Mandant genießen Sie dabei den Qualitätsschutz einer juristischen Beurteilung.
Sie werden als Empfänger einer Abmahnung immer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht drohen. So ein Verfahren ist schnell eingeleitet und die Gerichte führen darin nur eine eher "oberflächliche" Prüfung des Unterlassungsanspruchs durch. Angesichts dieser Konsequenz liegt es nahe, die Unterlassungserklärung sofort abzugeben.
Scheinbar zur Vereinfachung fügen Abmahner gerne eine bereits vorbereitete Unterlassungserklärung bei, die Sie nur noch unterschreiben und in einen Umschlag stecken müssen. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Möglichkeiten Sie stattdessen haben. Sie sind keineswegs gezwungen, die Formulierungen des Abmahnenden zu übernehmen. Dieser wird Sie in unangemessene Folgen leiten und Sie mit erheblichen Kosten überziehen wollen.
Die korrekte Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung schützt Sie vor dieser Falle. Unsere Kenntnisse bei der Formulierung dieser Erklärung dienen Ihrem Schutz und verhindern weitreichende Konsequenzen, die in keinem Verhältnis mehr zum Anlass der Abmahnung stehen.
Bei einer Abmahnung geht es für Sie um Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung. Dazu liefern wir das professionelle Know-how und die juristische Durchsetzungskraft. Viele dieser Abmahnprofis reagieren auf die anwaltliche Vertretung mit einem geordneten Rückzug. Dies gilt besonders, wenn wir ihnen unmissverständlich und juristisch gesichert darlegen, dass die Abmahnung sie nicht zum schnellen Geld führen wird.