Die hier niedergelegten Mandatsbedingungen gelten ausschließlich. Sofern andere Allgemeine Geschäftsbedingungen von diesen Mandatsbedingungen abweichende Regelungen enthalten, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Der Ausschluss ist vollständig und uneingeschränkt. Auch eine stillschweigende Anerkennung findet nicht statt.
Mandate können von Angehörigen der Industrie, des Handwerks, Gewerbetreibenden und des Handels sowie allen anderen selbstständig Tätigen erteilt werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Letztverbraucher im Sinne des § 1 PAngV gehören ebenfalls zu diesem Personenkreis. Die angegebenen Preise sind deswegen Bruttopreise, die bei Rechnungsstellung die zu diesem Zeitpunkt gültige Mehrwertsteuer enthalten. Sie wird gesondert in der Rechnungsstellung ausgewiesen.
Das Angebot von Rechtsanwalt Jahn bietet alle relevanten Standarddienstleistungen im Bereich Urheberrecht. Sofern Preise angegeben sind, handelt es sich bei diesen Angaben um pauschale Honorare, die für die außergerichtliche Mandatierung erhoben werden. Gemäß § 4 Abs. 2 RVG ist eine ausführliche Rechtsberatung telefonisch oder über das Internet darin nicht enthalten. Ausgenommen sind Mandate, bei denen eine Komplettpaketdienstleistung zwischen Rechtsanwalt Jahn und dem Mandanten vereinbart werden kann und wird.
Stellt sich nach Prüfung aller vom Mandanten gemachten Angaben in den dafür vorgesehenen Online-Formularen heraus, dass die Honorarpauschale nicht ausreichend ist, wird dies dem Mandanten zusammen mit den möglichen weiteren Kosten mitgeteilt. Eine Abweichung von der Honorarpauschale ist insbesondere dann zu erwarten, wenn der geschilderte Sachverhalt aufgrund seiner Informationsmenge oder außergewöhnlichen Fragestellung Urheberrecht vom gewöhnlichen Mandatsumfang abweicht
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nur bei der außergerichtlichen Vertretung zulässig. Sofern Rechtsanwalt Jahn im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung durch den Mandanten oder gegen den Mandanten die gerichtliche Vertretung wahrnimmt, wird er mindestens die nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung angesetzten Gebühren berechnen.
Alle Mandate außergerichtlich und gerichtlich werden Rechtsanwalt Jahn erteilt. Durch diesen erfolgt die Rechnungsstellung. Wird ein Mandat zur gerichtlichen Vertretung des Mandanten erteilt, hat der Mandant eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen. Bei außergerichtlicher Vertretung ist eine verbindliche mündliche Auftragserteilung ausreichend. Die Annahme des Mandats gilt erst als vollzogen, wenn Rechtsanwalt Jahn die Mandatsübernahme schriftlich bestätigt. Dabei behält sich Rechtsanwalt Jahn die Ablehnung eines Mandats auch dann vor, wenn eine schriftliche Vollmacht durch den Mandanten unterzeichnet wurde. Dies wird er innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Regel bei sieben Tagen liegt, dem Mandanten zur Kenntnis bringen.
Den Mandanten trifft eine umfassende und sofortige Informationspflicht. Er hat Rechtsanwalt Jahn ohne schuldhafte Verzögerung über alle das Mandat betreffende Angelegenheiten zu informieren. Schriftverkehr ist nach sorgfältiger Prüfung und Kommentierung durch ihn sofort an Rechtsanwalt Jahn zu übermitteln. Die Schriftform ist dabei die Regel. Telefonische Mitteilungen an Mitarbeiter sind nicht ausreichend, da eine rechtzeitige Weiterleitung an Rechtsanwalt Jahn nicht zu den Gewährleistungen dieser Mandatsbedingungen gehört.
Der Mandant vereinbart mit Rechtsanwalt Jahn die Erbringung einer zuvor festgelegten Leistung. Ein vom Mandanten gewünschter Erfolg kann und wird von Rechtsanwalt Jahn nicht geschuldet. Grundsätzlich wird das Mandat nur auf die Prüfung deutschen Rechts vereinbart. Weitergehende Prüfungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei vorzeitiger Mandatsbeendigung schuldet der Mandant Rechtsanwalt Jahn die sich aus den gesetzlichen Gebührenvorschriften ergebenden Gebühren, über die eine ordnungsgemäße Kostenrechnung erstellt wird.
Ohne schriftliche Bestätigung werden Auskünfte bei einer Erstberatung oder telefonisch erteilte Auskünfte rein unverbindlich erteilt. Bei fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung für den Einzelfall gemäß § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 250.000,- Euro begrenzt.
Er haftet weder für die Richtigkeit dieser Auskünfte, noch für deren Vollständigkeit und Aktualität. Die Haftung ist ebenfalls für die Belastung mit Rechten Dritter ausgeschlossen und dafür, dass der Auskunfterteilende möglicherweise rechtswidrig handelt.
Rechtsanwalt Jahn ist nicht für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets haftbar. Server- und Softwareprobleme bei Dritten fallen nicht in den Haftungsbereich von Rechtsanwalt Jahn.
Die Kommunikation auf nichtpostalischem Weg liegt in der Risikosphäre des Mandanten. Dazu gehören alle Kommunikationswege im Internet, Email, Telekommunikationswege wie Telefon oder Telefax sowie die Übermittlung von Schriftstücken im Internet.
Gemäß § 51b BRAO verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren ab ihrem Entstehungszeitpunkt. Sie verjähren spätestens jedoch nach drei Jahren gerechnet ab Beendigung des Mandats.